Prüfungsvorbereitung HP für Psychotherapie

Sie arbeiten bereits in einem medizinischen, sozialen oder pädagogischen Beruf und wollen Ihre Fachkompetenz erweitern?

 

Oder sind Sie in Ihrem bisherigen Job unglücklich, wollen sich beruflich verändern und psychotherapeutisch arbeiten?

 

Wenn Sie den Beruf des Heilpraktikers für Psychotherapie ergreifen wollen, bereite ich Sie in 70 anschaulichen Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) individuell auf die Amtsarztüberprüfung vor! In einer kleinen Gruppe oder im Einzelunterricht erarbeiten wir gemeinsam den Unterrichtsstoff, der sich am derzeit aktuellen ICD10 orientiert.

 

Seit 1999 bin ich geprüfte Ausbilderin (AdA vor der Handelskammer Hamburg) und arbeite seitdem regelmäßig in der Erwachsenenbildung. Diese Lehrerfahrung fließt in mein didaktisch durchdachtes Skript, welches regelmäßig an die aktuellsten Erkenntnisse angepasst wird, ein.

 

Konkrete Beispiele aus meiner Praxis ergänzen den theoretischen Unterrichtsstoff.

So werden Sie sich das Fachgebiet Psychotherapie zielgerichtet erschließen - lebendig, real und begreifbar!

 

Auf Wunsch kann ein individuelles Coaching für die konkrete Prüfungssituation hinzu gebucht werden.

 

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Folgende Inhalte werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt:

 

  • Elementarfunktionen der Psyche
  • ICH-Struktur & ICH-Entwicklung
  • Persönlichkeitsstörungen & Borderline-Störungen
  • Neurotische Störungen
  • Reaktions- & Belastungsstörungen & Burn Out
  • Psychosomatik & Somatoforme Störungen
  • Affektive Störungen
  • Psychotische Störungen im schizophrenen Formenkreis
  • Exogene Psychosen
  • Krankheiten bei Kindern & Jugendlichen
  • Suchterkrankungen
  • Suizid
  • ICD 10-Struktur
  • Diagnose & psychopathologischer Befund
  • Psychotherapien
  • Pharmakologie
  • Berufs- & Gesetzeskunde
  • Krisenintervention

 

Wenn Sie Interesse an diesem Angebot haben,

kontaktieren Sie mich für weitere Details bitte direkt unter Tel.: 01 74 53 45 101.

 

Weitere Informationen zum Beruf des Heilpraktikers:

 

In Deutschland ist Heilpraktiker eine geschützte Berufsbezeichnung, die im Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, dem Heilpraktikergesetz (HeilprG), vom 17. Februar 1939, geregelt ist und erlaubt somit ausschließlich Heilpraktikern, neben

Ärzten, heilkundlich zu arbeiten.

 

Heilpraktiker dürfen seelische und körperliche Leiden feststellen und eine eigene Therapie, auch mit körperlichen Behandlungen, individuell durchführen. Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin kommen dabei als Behandlungsmethode zum Einsatz.

 

Auszug aus dem HeilprG

 

§ 1

 

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

 

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig

     vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,

     Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen

     ausgeübt wird.

 

Um die in § 1 (1) des HeilprG genannte staatliche Erlaubnis zu erlangen, wird – je nach Bundesland unterschiedlich – eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung abgelegt.

Diese wird nach Beantragung des HP-Anwärters, durch das jeweilige Gesundheitsamt in Auftrag gegeben.

 

In dieser Prüfung wird geprüft, ob die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, um die Krankheiten der Patienten zu diagnostizieren und zu therapieren.

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung, ist ein Mindestalter von 25 Jahren, die körperliche, geistige und seelische Eignung für den Beruf, welche durch ärztliche Atteste zu belegen ist. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist dem Gesundheitsamt vorzulegen. Weiterhin bedarf es mindestens eines Hauptschulabschlusses und der Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt.

 

Der Beruf des Heilpraktikers ist kein gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf mit einer festgelegten Prüfungsordnung. In der von mir angebotenen Ausbildung bezieht sich der Unterrichtsinhalt ausschließlich auf den Fachbereich Psychotherapie.

 

Informieren Sie sich über die Prüfungen:

 

Beim Hamburger Landesprüfungsamt für Heilberufe:

www.hamburg.de/bgv/startseite-heilpraktikerangelegenheiten/124214/heilpraktiker-psychotherapie.html

 

Bei der zentralen Prüfungsstelle für Schleswig-Holstein in Husum: www.nordfriesland.de/index.php?object=tx|2271.5396&ModID=10&FID=2271.713.1

 

Bei der zentralen Prüfungsstelle für Niedersachsen in Lüneburg: www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/gesundheit/nichtaerztliche_heilberufe/heilpraktiker/hinweise-zur-ueberpruefung-nach-dem-heilpraktikergesetz-287.html

 

Was ist eigentlich Psychotherapie?

 

Mit Psychotherapie werden seelisch bedingte Beschwerden, Störungen und Krankheiten gem. der Definition des öffentlichen Gesundheitswesens behandelt.

 

Die Behandlung von psychischen Beschwerden, Störungen und Krankheiten bedingt einen zwischen dem Klienten und Therapeuten bewusst geplanten Prozess. Durch die Anwendung gezielter psychologischer Techniken wird das Leiden des Klienten reduziert sowie das Selbstwertgefühl gesteigert. Der Klient erarbeitet im Therapieprozess mit dem Therapeuten gemeinsam konstruktive Verhaltensweisen, die ihm helfen, die problembehafteten Alltagssituationen angemessen zu meistern. Somit wird der persönliche Leidensdruck

reduziert, im Idealfall beseitigt und im Ergebnis eine bessere Lebensqualität erlangt.

Der absolute Wille des Klienten zur Veränderung ist Voraussetzung für einen nachhaltigen Therapieerfolg.

 

 

"Sei Du selbst die Veränderung,
die Du Dir wünschst für diese Welt."

 

(Mahatma Gandhi)